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   BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85   

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https://dejure.org/1986,8716
BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85 (https://dejure.org/1986,8716)
BSG, Entscheidung vom 14.08.1986 - 2 RU 24/85 (https://dejure.org/1986,8716)
BSG, Entscheidung vom 14. August 1986 - 2 RU 24/85 (https://dejure.org/1986,8716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des Unterhaltsanspruchs - Aszendentenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
    BGBl I S 515 -" geändert durch VO vom 10. Mai 1971 - BGBl I S 451; s Gottschick/Giese, Das Bundessozialhilfegesetz, 9. Aufl 1985, 5 2 VO zu 5 22 BSHG Randziffer 3; Knopp/Fichtner, BSHG, 5. Aufl 1983, $ 22 Randziffer 8; Schellhorn/Jirasek/Seipp, Komm zum BSHG, 12. Aufl 1985, RegelsatzV0 & 2 Randziffer ö; BVerwGE 15, 306, 313).
  • BGH, 13.06.1979 - IVb ZR 189/77

    Berechnung des Unterhalts bei Berufstätigkeit beider Ehegatten; Anwendung der

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
    Der Betrag des angemessenen Unterhalts bestimmt sion zwar nach den Umständen des Einzelfalles (BGH FamRZ 1979, 692, 693).
  • BSG, 29.03.1984 - 2 RU 71/82

    Aszendentenrente - Voraussetzungen des Anspruchs

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
    19. Oktober 1982 (2 BU 149/82) zugelassene Revision der Klägerin durch Urteil vom 29. März 198u - 2 RU 71/82 - (SozR 2200 s 596 Nr b) die Entscheidung des LSG aufgehoben und die Sache wegen fehlender Darlegungen hinsichtlich der Ermittlung des Unterhaltsbedarfs der Klägerin zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BSG, 27.06.1984 - 9b RU 38/83

    Arbeitsunfall - Unterhaltsbeitrag - Entziehung der Elternrente

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
    Der 9b Senat des BSG (BSGE 57, 77, 81) sowie im Anschluß hieran auch der erkennende Senat (SozR 2200 5 596 Nr. 10 : SGb 1985, 521 mit kritischer Anm von Gernhuber in SGD 1985, 523 f) haben für die Prüfung eines Anspruchs auf Elternrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gerade die in der Düsseldorfer Tabelle festgehaltenen Unterhaltsrichtlinien als einen besonders geeigneten Beurteilungsmaßstab zur Feststellung des angemessenen Unterhaltsbedarf der Berechtigten - hier der Klägerin angesehen.
  • BSG, 26.10.1978 - 8 RU 8/78

    Elternrente - Begrenzung - In der Zukunft liegender Zeitpunkt

    Auszug aus BSG, 14.08.1986 - 2 RU 24/85
    Zu Recht ist das LSG da- von ausgegangen, daß es im Rahmen des 5 596 EVO nicht nur auf die tatsächlichen Zahlungen ankommt, sondern daß die Leistungen aufgrund einer gesetzlicnen Unterhaltspflicht erbracht werden sind (BSGE 47, 135; BSG SozR 2200 s 596 Nrn 3, H, 8; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 10. Aufl, S 589b und c mwN).
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